Kaiserrecht in der Genderperspektive

Kaiser Justinian (Mitte), dargestellt auf einem Mosaik in der Kirche San Vitale in Ravenna (Bild: Wikimedia Commons).

Der oströmische Kaiser Justinian beschäftigte sich in seiner Gesetzgebung und im Kaiserrecht besonders oft mit Frauen. Warum das so war und welches Frauenbild diese Gesetze zeigen, untersucht nun ein Projekt der Uni Würzburg.

Einer der wohl bedeutendsten Figuren der Spätantike war Kaiser Justinian. Er war Sieger in vielen militärischen Auseinandersetzungen und herrschte von 527 bis 565 n. Chr. über ein wiedererstarktes Oströmisches Reich, während das Reich im Westen längst zusammengebrochen war. Besonders bekannt ist er außerdem in der Rechtswissenschaft: Justinian sorgte für eine komplette Kompilation des Römischen Rechts, wofür ihm Rechtshistoriker bis heute dankbar sind.

Doch Justinian sammelte nicht nur alle relevanten Rechtsquellen, er erließ auch selbst viele Gesetze. Mehr als 200 davon beschäftigten sich mit Frauen – mit ihrer Rolle als Ehefrauen, als Mütter oder ihren Rechten und Pflichten im Alltag. Warum hat sich der Kaiser so intensiv mit Frauen beschäftigt? Und was sagen diese Gesetzestexte über das Frauenbild der damaligen Zeit?

Damit beschäftigt sich PD Dr. Katharina Wojciech von der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg in dem Forschungsprojekt „Justinian und die Frauen – Kaiserrecht in Genderperspektive“, das im April 2022 am Lehrstuhl für Alte Geschichte der JMU an den Start ging. Gefördert wird das auf drei Jahre ausgelegte Projekt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mit rund 300.000 Euro.

Rolle und Rechte der Frau im 6. Jahrhundert

Viele der Gesetzestexte aus Justinians Zeit beziehen sich explizit auf Frauen: „Mir geht es darum zu hinterfragen, warum Frauen in diesen Gesetzen sichtbar werden. Welche Erwartungen wurden dabei an Frauen formuliert? Entsprachen Frauen diesen Erwartungen? Und wenn sie es nicht taten, inwiefern hatten diese Gesetze ihren Platz im Alltag?“, erklärt Wojciech. Konkret geht es darum zu untersuchen, wie das weibliche Geschlecht in der Gesellschaft des 6. Jahrhunderts wahrgenommen wurde – und wie sich diese Wahrnehmung in der Gesetzgebung widerspiegelt.

„Justinian hat sich anscheinend für viele Aspekte interessiert, die nicht unbedingt typisch für einen Herrscher der damaligen Zeit waren. Dazu gehören auch die Frauen“, sagt die Würzburger Historikerin. Warum? Das ist in der Wissenschaft umstritten. Einige Quellen nennen hier die Kaiserin Theodora als Antrieb des Kaisers, die Situation der Frauen zu verbessern. „Das ist aber keineswegs gesichert!“, sagt Wojciech.

Tatsächlich hatte Justinian die Stellung der Frau in einigen Punkten verbessert: So wurde es für Frauen einfacher, legitime Verbindungen einzugehen. Und er verhalf Frauen zu mehr Besitz, ihre vermögensrechtliche Stellung verbesserte sich.

Doch gleichzeitig erließ Justinian auch Gesetze, welche die Stellung der Frau einmauerten. Wurde eine Frau zum Beispiel von ihrem Mann geschlagen, konnte sie sich nicht scheiden lassen. Ihr stand lediglich eine finanzielle Entschädigung zu. „Das zeigt, dass seine Gesetzgebung nicht frei von Widersprüchen war und es auch unterschiedliche Entwicklungen gab. Die Frage nach seiner Motivation ist dabei ein spannender Faktor“, erklärt Wojciech.

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Gesetzestexte und Literatur

Kern der Untersuchung sind die Gesetzesnovellen von Justinian und seine Sammlung des Römischen Rechts, das Corpus Iuris Civilis. Hinzu kommen literarische Werke, wie die damalige Geschichtsschreibung von Prokopios von Caesarea oder religiöse Schriften wie Heiligenviten. Diese werden benötigt, um zu untersuchen, inwiefern sich die Gesetzestexte auch im Alltag der damaligen Gesellschaft wiederfanden.

Wojciech wird interdisziplinär vorgehen und mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Geschichte, Rechtswissenschaft und Religionswissenschaft zusammenarbeiten. Bislang an der Universität Freiburg tätig, ist sie für dieses Projekt an die JMU gewechselt und freut sich besonders auf ihre Arbeit in der Residenz: „Würzburg ist ein idealer Standort für diese Forschung. Die Altertumswissenschaften sind hier sehr stark ausgeprägt. Es gibt nicht nur die Alte Geschichte, sondern auch die Altphilologie, Ägyptologie, Papyrologie und auch das Römische Recht an der Juristischen Fakultät“, sagt Wojciech.

Zentrale Kooperationspartner sind Professor Rene Pfeilschifter (Alte Geschichte, JMU), Professor Wolfram Buchwitz (Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Historische Rechtsvergleichung und Zivilprozessrecht, JMU) und Professor Günter Vittmann (Ägyptologie, JMU). Weitere externe Partner sind Denis Feissel (CNRS Paris), Wolfgang Kaiser (Uni Freiburg), Tonio Sebastian Richter (FU Berlin), Peter Riedlberger (Uni Bamberg) und Katharina Waldner (Uni Erfurt).

Den Frauen von damals eine Stimme geben

Geschichte aus der Gender-Perspektive ist bereits länger ein Thema in Wojciechs Lehre. Nun will sie das Thema auch in die Forschung tragen. „Man muss immer beachten: Unsere historischen Quellen sind immer von Männern verfasst worden. Wir begegnen in der Antike also einer Fremdsicht auf Frauen. Deshalb ist es mir besonders wichtig, ihnen heute eine Stimme zu geben und die männlichen Diskurse, Erwartungen und Werturteile von damals zu hinterfragen“, so die Würzburger Althistorikerin.

Nach einer Pressemitteilung der Universität Würzburg.

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